- EU-Berufskraftfahrer Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr (BKrFQG) Weiterbildung Jeden Samstags |
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Gesetzliche Voraussetzungen |
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Voraussetzungen |
Weiterbildung Die Weiterbildung wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 35 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
Veranstaltungsort / -terminJeden Samstags Düren Fahrschule Schlegel Seminarkosten 400 EURO Gruppen und Firmen sparen noch mal richtig!!! AbschlussITeilnahmebescheinigung
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Auf Grundlage des § 9 Absatz 4 BKrQFG ist das Bundesamt für Güterverkehr zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Verstößen, die bei einer Kontrolle durch den Kontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr oder gegenüber einem im Ausland ansässigen Betroffenen festgestellt werden. Die Zuständigkeit ist zudem gegeben für Verstöße, die in Unternehmen mit Sitz im Ausland begangen worden sind. Beachtet werden sollte, dass mit einer frühzeitigen freiwilligen Ausbildung neben der erhöhten Verkehrssicherheit auch die zu erwartende Konzentration von Weiterbildungserfordernissen zum Ablauf der Übergangsfrist vermieden werden kann. Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3 BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden. Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnisinhaber, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.
Quelle www.bag.bund.de |
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